Muss ich in Portugal Kapitalertragssteuer zahlen?

Muss ich in Portugal Kapitalertragssteuer zahlen?

Sobald die Immobilienagentur WESTMARK in den Verkauf Ihrer Immobilie eingreift, werden wir Sie über den Veräußerungsgewinn informieren. Bevor Ihr Haus zum Verkauf auf den Markt kommt, sind Sie sich der finanziellen Konsequenzen, einschließlich der Kapitalertragssteuer, bewusst.

Natürlich wird die Immobilienagentur WESTMARK Ihre Immobilie verkaufen und Sie werden einen schönen Gewinn erzielen. Es ist unsere Aufgabe, Sie vollständig zu informieren und sicherzustellen, dass Ihr Gewinn maximiert wird.

In Portugal zahlen Sie die Kapitalertragssteuer (Mais Válias), sobald Sie Ihre Immobilie mit Gewinn verkauft haben. Grundsätzlich müssen Sie die Kapitalertragssteuer auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis zahlen, mit einigen abzugsfähigen Kosten und Ausgaben.

Die portugiesischen Steuergesetze machen einen Unterschied zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern, was Sie beachten müssen.

 

 

EU-Bürger und in Portugal ansässige Personen

Wenn Sie in Portugal steuerlich ansässig sind und Ihren PRIMÄREN Wohnsitz mit Gewinn verkauft haben, sind Sie von der Zahlung der Kapitalertragssteuer befreit. Sie müssen jedoch innerhalb von 2 Jahren nach dem Verkauf Ihrer Immobilie in Portugal den gesamten Verkaufspreis (also nicht nur den Gewinn!) in Ihren neuen PRIMÄREN Wohnsitz in der EU reinvestieren.

Wenn Sie ein EU-Bürger sind, der nicht in Portugal lebt, oder ein portugiesischer Staatsbürger sind, der eine Zweitwohnung verkauft, müssen Sie Kapitalertragssteuer zahlen.  Vom Gesamtgewinn werden 50% zu Ihrem regulären Einkommen im Jahr des Verkaufs addiert. Auf diesen Betrag wird die Einkommensteuer (IRS) erhoben

Sonderbedingungen für Rentner:

Kapitalgewinne können steuerfrei werden, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben und die Gewinne in einen Versicherungsvertrag oder eine Rente reinvestieren. Es ist wichtig, dass Sie (oder Ihr Ehepartner/Partner) im Ruhestand oder über 65 Jahre alt sind.

Der Gesamtgewinn sollte innerhalb von sechs Monaten in einen Pensionsfonds, ein staatliches Rentensystem oder einen Versicherungsvertrag investiert werden. Wenn Sie in eine Rente reinvestieren, müssen Sie eine jährliche Auszahlung von maximal 7,5 % des Wertes des Fonds erhalten.

Immer als WESTMARK Immobilienagentur für Beratung bringen wir Sie mit unseren professionellen Partnern in Kontakt, um zu vermeiden, dass Sie auf Probleme stoßen.

 

 

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